Newsletter zu versenden ist in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Marketinginstrument. Dabei gibt es allerdings einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Dass man nur an Adressen senden darf, deren Eigentümer vorab ihr Einverständnis gegeben haben, ist weitläufig bekannt. Hingegen dürfen in einer bestehenden Geschäftsbeziehung auch ohne expliziter Zustimmung weitere Produkte in Newslettern beworben werden.
Ein Punkt geht jedoch oft unter: Die Beachtung der RTR-ECG-Ausschlussliste, auf welche hier genauer eingegangen wird. Weiterlesen →